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   OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07   

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OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07 (https://dejure.org/2007,22761)
OLG München, Entscheidung vom 22.08.2007 - 19 U 3427/07 (https://dejure.org/2007,22761)
OLG München, Entscheidung vom 22. August 2007 - 19 U 3427/07 (https://dejure.org/2007,22761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 852 a. F.
    Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern aufgrund falscher Kapitalmarktinformationen (hier: Ad-hoc-Mitteilungen)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1921
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Ausreichend ist damit, wenn der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, und sei es nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zuzumuten ist (BGH vom 3.3.2005 = WM 2005, 1328 = NJW-RR 2005, 1148 ff.).

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger ferner darauf, ihnen sei eine Klage mindestens bis zum Strafurteil gegen den Beklagten zu l und den Nebenintervenienten zu 2 im April 2003 wegen der "verworrenen Rechtslage" nicht zumutbar gewesen, weshalb auch die Verjährung erst zu diesem Zeitpunkt beginne, Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob der Gläubiger die ihm bekannten Tatsachen auch rechtlich zutreffend würdigt (BGH vom 17.10.1995 = WM 1996, 125 und vom 3.3.2005 = WM 2005, 1328), so dass es den Verjährungsbeginn grundsätzlich nicht hindert, wenn der Gläubiger bei der gegebenen, ihm bekannten Tatsachenlage meint, keinen Anspruch zu haben (BGH vom 25.2.1999 = WM 1999, 974 = NJW 1999, 2041 ff.).

    Nur in extremen Ausnahmefällen kann der Verjährungsbeginn auch wegen Rechtsunkenntnis hinausgeschoben sein, wenn die Rechtslage so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass selbst ein rechtskundiger Dritter sie nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH vom 3.3.2005 = WM 2005, 1328).

  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Diese Kenntnis bezieht sich allerdings nicht auf das Vorhandensein des Anspruches selbst, sondern auf die den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 852 Rdn. 4; BGH vom 17.10.1995 = WM 1996, 125 = NJW 1996, 117 ff.).

    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger ferner darauf, ihnen sei eine Klage mindestens bis zum Strafurteil gegen den Beklagten zu l und den Nebenintervenienten zu 2 im April 2003 wegen der "verworrenen Rechtslage" nicht zumutbar gewesen, weshalb auch die Verjährung erst zu diesem Zeitpunkt beginne, Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob der Gläubiger die ihm bekannten Tatsachen auch rechtlich zutreffend würdigt (BGH vom 17.10.1995 = WM 1996, 125 und vom 3.3.2005 = WM 2005, 1328), so dass es den Verjährungsbeginn grundsätzlich nicht hindert, wenn der Gläubiger bei der gegebenen, ihm bekannten Tatsachenlage meint, keinen Anspruch zu haben (BGH vom 25.2.1999 = WM 1999, 974 = NJW 1999, 2041 ff.).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Es ist nicht Sinn und Zweck des § 852 (a. F.) BGB, rechtlich zweifelhafte Ansprüche in verjährungsrechtlicher Hinsicht zu bevorzugen (vgl. BGH WM 1974, 182 = DB 1974, 427).

    Den Belangen der Geschädigten ist hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass ihnen die Vorschrift des § 852 BGB a.F. eine Frist von 3 Jahren für die Überlegung zubilligt, ob sie das Risiko eines Prozesses eingehen wollen (BGH WM 1974, 182 = DB 1974, 427).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Daher hängt der Beginn der Verjährung auch sonst nicht davon ab, ob der anzustrengende Prozess mehr oder weniger risikolos erscheint (BGH VersR 1959, 274; VersR 1963, 578, 579; NJW 2001, 885, 886).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Ohne Erfolg berufen sich die Kläger ferner darauf, ihnen sei eine Klage mindestens bis zum Strafurteil gegen den Beklagten zu l und den Nebenintervenienten zu 2 im April 2003 wegen der "verworrenen Rechtslage" nicht zumutbar gewesen, weshalb auch die Verjährung erst zu diesem Zeitpunkt beginne, Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob der Gläubiger die ihm bekannten Tatsachen auch rechtlich zutreffend würdigt (BGH vom 17.10.1995 = WM 1996, 125 und vom 3.3.2005 = WM 2005, 1328), so dass es den Verjährungsbeginn grundsätzlich nicht hindert, wenn der Gläubiger bei der gegebenen, ihm bekannten Tatsachenlage meint, keinen Anspruch zu haben (BGH vom 25.2.1999 = WM 1999, 974 = NJW 1999, 2041 ff.).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Da die Kläger die erforderlichen Kenntnisse bereits aufgrund vorgenannter Umstände hatten, kommt es nicht auf die Frage an, welche eigenen Initiativen (BGH NJW 2000, 953) die Kläger ggf. entfalten mussten.
  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Durch diesen Sachvortrag haben die Beklagten ihrer Darlegungslast bezüglich der Verjährungsvoraussetzungen genügt, da sie Umstände dargelegt haben, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der Einrede (vgl. z.B. BGH WM 1999, 1895 = NJW 1999, 2887) ergeben, also hier die Tatsachen, die auf eine Kenntnis der Kläger von den maßgebenden Umständen schließen lassen.
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - 4 U 410/06

    Verjährung; Treuhandvertrag: Verjährung von Ansprüchen wegen behaupteter

    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Auch Änderungen der bisherigen oder eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung können nicht über das Entstehen des Anspruches oder den Beginn der Verjährung entscheiden (OLG Saarbrücken vom 24.4.2007; 4 U 410/06; Mansel, NJW 2002, 89, 92).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Daher hängt der Beginn der Verjährung auch sonst nicht davon ab, ob der anzustrengende Prozess mehr oder weniger risikolos erscheint (BGH VersR 1959, 274; VersR 1963, 578, 579; NJW 2001, 885, 886).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 272/57
    Auszug aus OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07
    Daher hängt der Beginn der Verjährung auch sonst nicht davon ab, ob der anzustrengende Prozess mehr oder weniger risikolos erscheint (BGH VersR 1959, 274; VersR 1963, 578, 579; NJW 2001, 885, 886).
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OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 19 U 3427/07 (https://dejure.org/2007,42124)
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